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Die Abkürzung SEPA steht für "Single Euro Payments Area", zu Deutsch einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum. Im Detail handelt es sich um ein einheitliches Verfahren für bargeldlose Banktransaktionen. Zu diesen gehören Überweisungen, Kartenzahlungen und auch Lastschriften.
Die Entstehung vom SEPA-Standard
Es gibt viele Gründe, die für die Einführung eines einheitlichen Verfahrens sprachen. In jedem Land gab es früher eine eigene nationale Lösung für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Zusätzlich gab es auch internationale Zahlungsverkehrsformate, wie zum Beispiel SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). Aufgrund der komplizierten Mischung, bestehend aus nationalen sowie internationalen Verfahren, konnten Auslandsüberweisungen viel teurer sein als Inlandsüberweisungen. Dies war für den grenzüberschreitenden Handel und den Europäischen Binnenmarkt ein großes Hindernis.

Durch das SEPA-Verfahren sollen bargeldlose Transaktionen innerhalb der teilnehmenden Länder standardisiert werden. Für die Bankkunden soll es keinen Unterschied mehr machen, ob Sie Geld ins Inland oder Geld ins Ausland überweisen. Zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gehören insgesamt 34 Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Deutschland, Dänemark, England, Schweden und die Schweiz.

Am 1. Februar 2014 wurde SEPA eingeführt und ab diesem Datum müssen alle Überweisungen und Lastschriften auf Basis des einheitlichen Standards erfolgen. Bis zum 31. August 2014 gab es noch eine Übergangslösung. Durch diese konnten Sparkassen und Banken auch noch nationale Überweisungen im alten Format akzeptieren. Bis zum 1. Februar 2016 können die Verbraucher eine Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl in ihrer Bankfiliale abgeben. Die Banken führen daraufhin eine kostenlose Konvertierung in das SEPA-Format durch. Nach diesem Zeitpunkt müssen alle Transaktionen gemäß SEPA-Standard durchgeführt werden, Ausnahmen gibt es dann keine mehr.
Funktionsweise und Vorteile vom SEPA-Verfahren
Eine SEPA-Überweisung erfolgt über die IBAN (International Bank Account Number). Diese besteht aus einer Länderkennung, aus einer Prüfsumme, aus der Bankleitzahl und aus der Kontonummer. Eine IBAN in Deutschland hat beispielsweise 22 Stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen muss bis zum 31. Januar 2016 noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden.

Dank der SEPA gibt es mittlerweile für alle bargeldlosen Transaktionen in Europa einen gemeinsamen Rechtsrahmen. Der Zahlungsverkehr zwischen einzelnen Ländern wird deutlich erleichtert. Bei den Lastschriften können keine Zeitverzögerungen mehr auftreten. Bei einer Überweisung beträgt die maximale Dauer einen Tag. Auch die bestehenden Speziallösungen, wie zum Beispiel grenzüberschreitende Lastschriften, sind durch den SEPA-Standard ersetzt worden.

Für alle Transaktionen gibt es ein einheitliches Dateiformat (XML) und dieses ist für jeden Teilnehmer verbindlich. Dank XML kommt es zu keinem Datenverlust durch Konvertierungen mehr. Die zahlreichen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Zahlungsverkehrssystemen konnten durch den SEPA deutlich reduziert werden.